Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltungsbereich
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der
Firma www.HeldSoft.de - Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
Christian Held, An der
Enckekaserne 9, 39110 Magdeburg erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mit Erteilung des
Auftrages, spätestens mit der Annahme der
Lieferung oder Leistung, gelten die
Geschäftsbedingungen als akzeptiert und
vereinbart. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform und müssen vom
Leistungserbringer rechtsverbindlich
gegengezeichnet werden. Etwaige widersprechende
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als
ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenbestätigung
des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Zwischenverkauf und Irrtum
vorbehalten. Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Aufträge
und Vereinbarungen werden ausschließlich erst
dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt worden sind. Auslieferung und
Rechnungserteilung stehen der schriftlichen
Auftragsbestätigung gleich. Bei Software werden
automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden
Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers mitvereinbart. Handbücher
und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen
Produkten z.T. in englischer Sprache abgefasst.
Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn
englischsprachige Unterlagen als Dokumentation
beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in
Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen
Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf
englischsprachige Unterlagen angebracht ist.
Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur,
wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart
wurde. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen
aufgrund fehlender FTZ (FZZ) Zulassung der
Anschluss an das deutsche Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu,
diese ausschließlich zu Exportzwecken zu
erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung,
insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am
Postnetz frei.
3. Auftragsannullierung
Die Auftragsannullierung bedarf der Schriftform.
Evtl. Unkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir
behalten uns vor, eine erfolgte
Beratung/Vorleistung bei Auftragsannullierung
mit unserem üblichen Stundensatz zu berechnen.
4. Lieferung
Wir behalten uns richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vor. Liefertermine und
-fristen welche als verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben. Lieferfristen gelten nur,
wenn der Kunde seinerseits sämtliche
Vertragspflichten erfüllt.
5. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen
sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Gerät
der Käufer in Verzug , ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur
berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich
zustimmt oder die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden sind.
6. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich in EURO.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter
verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über, wenn er
seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei
Zahlung mit Scheck erst bei dessen
unwiderruflicher Gutschrift. Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt,
auch bei anderslautenden Bestimmungen des
Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne de
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei
Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren
entsteht für uns grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar
bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum
Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits
jetzt das Miteigentum im Verhältnis der
genannten Werte ein und verwahrt die Sache
unentgeltlich für uns. Werden durch die
Verarbeitung entstandenen Waren weiterveräußert,
so gilt die nachfolgend vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren
Wertes der Vorbehaltsware. Vor der endgültigen
Bezahlung ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein
Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für
den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt seine
Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller
Höhe an uns ab. Ist der Kunde mit einer Zahlung
ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine
Zahlungen ein oder ergeben sich sonst
berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in
unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus dieser
Versicherung werden an uns abgetreten. Wir
nehmen diese Abtretung an.
8. Gewährleistung
Für alle vom Verkäufer gelieferte Waren gilt die
gesetzliche Gewährleistungspflicht. Im Falle von
Mängeln des Liefergegenstandes (insbesondere
Hard- und Software), sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu
leisten. Für das Ersatzstück und die
Ausbesserung leisten wir in gleicher Weise
Gewähr, wie für den Liefergegenstand.
Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass
der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer
Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt
und überprüft werden kann oder auf unseren
Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung
eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder
Schadensersatz, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen
oder durch Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten entstanden sind. Haftung für
Folgen von seiten des Kunden oder Dritter
vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder
Reparaturversuche wird ausgeschlossen. Erwirbt
der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte, so
wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart,
dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung
immer nur für das einzelne, von Mängeln
betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle
Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies
gilt auch, wenn ein System durch das einzelne,
mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit
funktionsunfähig wird. Es ist nach dem Stand der
Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in
jeder möglichen Form miteinander funktionieren.
Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur
dann Gewährleistung, wenn die zueinander
inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns
bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten
zwischen von uns bezogenen und fremden
Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von
jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht
frei. Wird eine erweiterte Gewährleistung durch
den Hersteller der Ware garantiert, werden die
Bedingungen dieser Erweiterung für unseren
Endkunde verbindlich. Der Kunde hat bei
Reparatur sowie Wartungsarbeiten dafür Sorge
zutragen, das eine Datensicherung seiner Daten
vor Ausführung der Arbeiten erfolgt. Für
Folgeschäden wird nicht gehaftet. Der Transport
von Geräten für Werkstattarbeiten geht auf
Risiko des Kunden, es sei denn, ein grob
fahrlässiges Verschulden des Transportierenden
kann nachgewiesen werden. Bei einer nicht
berechtigten Inanspruchnahme der
Garantieleistungen (kein Geräte-Defekt vorhanden
z.B. Bedienungsfehler) behalten wir uns vor, die
uns entstandenen Kosten auch eventueller Dritter
(Hersteller, Lieferanten usw.) in Rechnung
zustellen.
Der Kunde ist für die auf seinen Systemen
installierte Software Lizenzrechtlich
eigenverantwortlich. Die Lizenzrechtlichen
Bedingungen der Produkte werden zum Zeitpunkt
der Installation durch uns eingehalten. Für
Software die von uns Entwickelt und Verkauft
wurde behalten wir uns die Urheberrechte vor.
Diese werden in der jeweiligen Lizenzurkunde
zugrunde gelegt. Die Lizenzurkunde ist nur mit
blauem Firmenstempel und Unterschrift einer von
uns autorisierten Person gültig.
9. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver
Vertragsverletzung, Schlechterfüllung,
Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei
Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober
Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und Leistungsverzug.
Ausgeschlossen sind alle Ansprüche aus Ersatz
von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen
Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder
Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere
Haftung auf Ersatz des im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses typischerweise
vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Kunde
wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und die daraus entstehende
Erfordernis einer täglichen Datensicherung
ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute
geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der
Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche
Sicherung unterlässt. Die Haftung für
Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur
Wiederherstellung der Daten notwendige
Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter
als 2 Tage, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt. Liefert der Kunde ein
Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so
willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und
Prüfzwecken seine gesamten Daten ohne ihn darauf
nochmals hinzuweisen oder vorher zu
benachrichtigen und ohne diese zu sichern -
löschen. Für eine Datensicherung vor der
Reparatureinlieferung und für die auf die
Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten
hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt
uns von jeder Haftung für verlorengegangene
Daten frei. Nach dem heutigen Stand der Technik
ist es möglich, dass auch Originaldatenträger
der Softwarehersteller von sog. Computerviren
befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige
Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte
nicht durch uns mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach dem
heutigen Wissensstand nicht möglich, aller
Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu
bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus
nachweislich durch uns auf ein Kundengerät
übertragen worden sein, so haften wir nur
insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet
haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original
verpackte Software auf Virenbefall zu
untersuchen und befreit uns von jeglicher
Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall
dieser Software verursacht wurden.
10. Telemarketing
Übergibt der Auftaggeber der Firma
www.HeldSoft.de - Christian Held Adresslisten
oder -dateien mit dem Auftrag, die aufgeführten
Personen und/oder Unternehmen telefonisch oder
in sonstiger Weise zu kontaktieren, so
garantiert der Auftraggeber der Firma
www.HeldSoft.de - Christian Held, dass er über
die Berechtigung verfügt, die betreffende
Adressliste zu benutzen. Weiterhin garantiert
der Auftraggeber, dass sämtliche in den Listen
enthaltene Personen und/oder Unternehmen mit der
Kontaktaufnahme einverstanden sind und
insbesondere keine unzulässige Kaltaquise
vorliegt. Der Auftraggeber stellt die Firma
www.HeldSoft.de - Christian Held von sämtlichen
Ansprüchen, insbesondere
Schadensersatzansprüchen Dritter, auch im
wettbewerbsrechtlichen Bereich, frei, die darauf
zurückgehen, dass die vorgenannten Garantien
nicht eingehalten werden.
11. Internet Präsentationen
Für die Einrichtung und die Betreuung von
Internet Domains gelten besondere Bedingungen.
Diese Bedingungen sind in der Vereinbarung zur
Erstellung und Pflege von Internetseiten (Anlage
1) festgehalten.
12. Kommissionsgeschäft
Für die Tätigkeiten als eBay-Verkaufsagent und
den angebotenen Recherche-Service gelten
besondere Bedingungen.
Diese Bedingungen sind in der Vereinbarung zum
Kommissionsvertrag (Anlage 2) festgehalten.
13. Aufnahme in die Referenzliste
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich
widerspricht, ist die Firma www.HeldSoft.de -
Christian Held nach Vertragsabschluss
berechtigt, Name, Kontaktdaten des Auftraggebers
und Vertragsumfang in die Referenzliste
aufzunehmen, die anderen Kunden und potentiellen
Kunden der Firma www.HeldSoft.de - Christian
Held zugänglich ist.
14. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
dadurch nicht berührt. Der Kunde ist damit
einverstanden, dass wir die aus der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für unsere eigenen
geschäftlichen Zwecke verwenden.
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