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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma www.HeldSoft.de - Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Christian Held,
An der Enckekaserne 9, 39110 Magdeburg
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Leistungserbringer rechtsverbindlich gegengezeichnet werden. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mitvereinbart. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z.T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ (FZZ) Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

3. Auftragsannullierung
Die Auftragsannullierung bedarf der Schriftform. Evtl. Unkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir behalten uns vor, eine erfolgte Beratung/Vorleistung bei Auftragsannullierung mit unserem üblichen Stundensatz zu berechnen.

4. Lieferung
Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Liefertermine und -fristen welche als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt.

5. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Gerät der Käufer in Verzug , ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zustimmt oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich in EURO.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflicher Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautenden Bestimmungen des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne de § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden durch die Verarbeitung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

8. Gewährleistung
Für alle vom Verkäufer gelieferte Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes (insbesondere Hard- und Software), sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in gleicher Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird. Es ist nach dem Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Wird eine erweiterte Gewährleistung durch den Hersteller der Ware garantiert, werden die Bedingungen dieser Erweiterung für unseren Endkunde verbindlich. Der Kunde hat bei Reparatur sowie Wartungsarbeiten dafür Sorge zutragen, das eine Datensicherung seiner Daten vor Ausführung der Arbeiten erfolgt. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Der Transport von Geräten für Werkstattarbeiten geht auf Risiko des Kunden, es sei denn, ein grob fahrlässiges Verschulden des Transportierenden kann nachgewiesen werden. Bei einer nicht berechtigten Inanspruchnahme der Garantieleistungen (kein Geräte-Defekt vorhanden z.B. Bedienungsfehler) behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten auch eventueller Dritter (Hersteller, Lieferanten usw.) in Rechnung zustellen.

Der Kunde ist für die auf seinen Systemen installierte Software Lizenzrechtlich eigenverantwortlich. Die Lizenzrechtlichen Bedingungen der Produkte werden zum Zeitpunkt der Installation durch uns eingehalten. Für Software die von uns Entwickelt und Verkauft wurde behalten wir uns die Urheberrechte vor. Diese werden in der jeweiligen Lizenzurkunde zugrunde gelegt. Die Lizenzurkunde ist nur mit blauem Firmenstempel und Unterschrift einer von uns autorisierten Person gültig.

9. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche aus Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt. Liefert der Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern - löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, aller Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.

10. Telemarketing
Übergibt der Auftaggeber der Firma www.HeldSoft.de - Christian Held Adresslisten oder -dateien mit dem Auftrag, die aufgeführten Personen und/oder Unternehmen telefonisch oder in sonstiger Weise zu kontaktieren, so garantiert der Auftraggeber der Firma www.HeldSoft.de - Christian Held, dass er über die Berechtigung verfügt, die betreffende Adressliste zu benutzen. Weiterhin garantiert der Auftraggeber, dass sämtliche in den Listen enthaltene Personen und/oder Unternehmen mit der Kontaktaufnahme einverstanden sind und insbesondere keine unzulässige Kaltaquise vorliegt. Der Auftraggeber stellt die Firma www.HeldSoft.de - Christian Held von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen Dritter, auch im wettbewerbsrechtlichen Bereich, frei, die darauf zurückgehen, dass die vorgenannten Garantien nicht eingehalten werden.

11. Internet Präsentationen
Für die Einrichtung und die Betreuung von Internet Domains gelten besondere Bedingungen.
Diese Bedingungen sind in der Vereinbarung zur Erstellung und Pflege von Internetseiten (Anlage 1) festgehalten.

12. Kommissionsgeschäft
Für die Tätigkeiten als eBay-Verkaufsagent und den angebotenen Recherche-Service gelten besondere Bedingungen.
Diese Bedingungen sind in der Vereinbarung zum Kommissionsvertrag (Anlage 2) festgehalten.

13. Aufnahme in die Referenzliste
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, ist die Firma www.HeldSoft.de - Christian Held nach Vertragsabschluss berechtigt, Name, Kontaktdaten des Auftraggebers und Vertragsumfang in die Referenzliste aufzunehmen, die anderen Kunden und potentiellen Kunden der Firma www.HeldSoft.de - Christian Held zugänglich ist.

14. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

 

 
   
 

Hier finden Sie eine kurze Übersicht unserer aktuellen Webprojekte:

TeleTransfer
Schröder-Transporte
Rematec
Reifen Hämmerling
Jens Rehmann
IGHZ
Teichmann-Express
   
 
 
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